Unsere Leistungen für Unternehmer


Steuerberatung, Steuerberater Bonn, Köln, Berlin

  • Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG für Gewerbebetriebe und Freiberufler
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse (Handelsbilanzen)
  • Steuerbilanzen (E-Bilanzen)
  • Ergänzungsbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Eröffnungs- , Zwischenbilanzen
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung (siehe Rechnungswesen)
  • Betriebsprüfungen und steuerlichen Sonderprüfungen (Begleitung, Beratung, Vorbereitung und Durchführung)
  • Begleitung und Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren
  • Beratung in umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Fragestellungen
  • Beratung in lohnsteuerlichen Fragestellungen
  • Optimierung des Vergütungssystems
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte (hier z.B. auch umsatzsteuerliche Problemstellungen)
  • Vorsteuervergütungsanträge
  • Beratung bei Unternehmensnachfolgen und Beteiligungserwerbe
  • Steuerberater für Unternehmer

Rechnungswesen

  • Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung
  • Anlagenbuchführung
  • Überwachung der Buchführungen
  • Unterjährige Ergebniskontrolle einschließlich Planung und Abweichungsanalyse
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
  • Erstellen Zahlungsfälligkeitslisten für Kunden und Lieferanten
  • Durchführung des Mahnwesens
  • Organisation des Rechnungswesens

Finanzbuchhaltung

Informationen aus dem betrieblichen Rechnungswesen bilden die Grundlage für jede unternehmerische Planung und Entscheidung, d.h. Zahlen der Buchführung für Entscheidungsprozesse transparent zur Verfügung zu stellen. Das Rechnungswesen beginnt somit bereits mit der Organisation des Rechnungswesens und der damit einhergehenden Abläufe. Ein Bestandteil unserer Beratungsleistungen ist auch die Integration von Abläufen/Prozessen in den Unternehmen und die Nutzung möglicher Schnittstellen.  

Auch die Umsetzung von Inhouse-Lösungen oder das vollständige oder teilweise Outsourcing des Rechnungswesens, bewerkstelligen wir in den Unternehmen. Die Überwachung der Buchführungsarbeiten bei Inhouse-Lösungen sowie die Anpassung und die Überprüfung der Abläufe mit dem Ziel, Rationalisierungspotentiale zu erkennen ist Bestandteil unserer Beratungsleistung.

Hier lässt sich auch der Grad der Zusammenarbeit im arbeitsteiligen Einsatz mit dem Ziel der Zeit- und Kostenersparnis variabel gestalten.

Die Auswertung der Daten für unternehmerische Entscheidungen ist ebenfalls Bestandteil unserer Beratungsleistung. Diese können in Unternehmen, bei Banken und bei Gesellschafterversammlungen präsentiert werden.

Die Übernahme der Finanzbuchführung beinhaltet auch die Erstellung kurzfristiger Erfolgsanalysen. Sie liefert einen Überblick über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Aufschluss über die Lage des Unternehmens und die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung zu treffen.

So sind z.B. angepasste und angemessene Steuervorauszahlungen nur mit diesem Zahlenwerk zu bewerkstelligen.


Löhne und Gehälter (Lohnbuchhaltung)

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen beinhaltet Fragen des Lohnsteuerrechts, des Sozialversicherungsrechts ggf. auch arbeitsrechtliche Aspekte. 

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Baulohnabrechnungen (auf Anfrage)
  • Erstellen von Reisekostenabrechnungen
  • Erstellen aller Meldungen an Krankenkassen und Finanzverwaltung
  • Erstellen der Buchungsliste für die Buchhaltung
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Übermittlung der Lohn- und Gehaltszahlungen an Ihre Bank
  • Erstellen von Anträgen auf Lohnfortzahlung
  • Ausstellen von Bescheinigungen für Arbeitsämter etc.
  • Führung von Statistiken
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Unterstützung bei Anträgen auf Kurzarbeitergeld
  • Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen

Steuerstrafrecht

Wir bieten Hilfestellung und Betreuung bei der Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Illegale Steuerverkürzung, -vermeidung oder Steuerhinterziehung erfahren aktuell eine neue Dimension bei der rigiden Verfolgung. Hier sind Erfahrung und ein Höchstmaß an Professionalität im Umgang mit diesem Thema erforderlich, um Konsequenzen materieller und strafrechtlicher Natur zu minimieren.